Untermenü
Wahl der Schiedsperson
Der Rat und/ oder die Bezirksvertretung einer Gemeinde wählt für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson für eine Amtsdauer von fünf Jahren.
In Sachsen führen die Schiedspersonen seit dem 01.01.2000 die Amtsbezeichnung Friedensrichterin und Friedensrichter.