Die Vorsitzenden aller 12 Schiedsamtsbundesländer haben nach unserer Satzung das Recht, aus den eigenen Reihen den 2. Stellvertretenden Bundesvorsitzenden vorzuschlagen. Ebenso wurden die sonstigen Personalvorschläge vorgestellt.
Die Vorsitzenden aller 12 Schiedsamtsbundesländer haben nach unserer Satzung das Recht, aus den eigenen Reihen den 2. Stellvertretenden Bundesvorsitzenden vorzuschlagen. Ebenso wurden die sonstigen Personalvorschläge vorgestellt.